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KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH
…machen wir Ihnen ein Angebot für Ihre Datenrettung!

Logisch Datenlöschung


Zertifizierte Datenlöschung

  • Vertrauen Sie auf eine langjährige Erfahrung im sicheren Umgang mit sensiblen Daten auf Datenträgern (Festplatten, Bändern oder Tapes)
  • Datenlöschungen und Datenvernichtungen können bei uns durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt werden, welcher entsprechende Arbeiten gleichzeitig zertifizieren kann!
  • Selbst aus Hochsicherheitsbereichen werden unsere Services regelmäßig abgerufen!
  • Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen lt. BSI (Bundesamt für Datensicherheit), welche zur Datenlöschung / Datenvernichtung gelten!
  • Fachliche und sichere Vorgehensweisen bürgen für Qualität

 

Eine professionelle logische Datenvernichtung (Datenlöschung / Datenträger Löschung) kommt immer dann zum Einsatz, wenn vorhandene Festplatten-Datenträger wiederverwendet werden müssen, oder bei Leasing der IT-Anlagen, nach Ablauf der Leasingfrist dem Leasinggeber ordnungsgemäß gelöscht zurückgegeben werden müssen.
Auch kommt diese Lösung immer zum Einsatz, wenn vorhandene Festplatten-Datenträger noch einen Wert darstellen (B2B-Handel / Wiederverkäufer von Hardware) und eine endgültige –> physikalische Vernichtung des Datenträgers somit nicht anwendbar ist.

 


Datenlöschung per Software
(logische Datenvernichtung):


Hierbei besteht die Möglichkeit spezielle softwaretechnische Lösungen einzusetzen, welche (sofern diese von einem zertifizierten Anbieter erstellt wurden), allen Datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, aber nur auf physikalisch unbeschädigten Datenträgern angewendet werden kann.
Wenn man jetzt noch die Datenlöschung nach BSI Standard vornehmen muss, sollte man sehr viel Zeit mitbringen, denn eine Datenlöschung kann bei einem 500 GB Festplattendatenträger schon einmal ein paar Stunden Zeit in Anspruch nehmen.

 

Unlösbare Aufgabe? – Nein!
Für die Datenvernichtung von Einzel-Datenträgern erheblicher Anzahl ist diese Maßnahme somit völlig indiskutabel, ausgenommen man verfügt über ein selbst zusammengebautes und konfiguriertes Löschsystem, in welchen es Möglich ist gleich 10 oder mehr Festplatten gleichzeitig zu löschen.
Jedoch ist eine logische Datenvernichtung und -löschung bei Festplatten-Clustersystemen, welche aufgrund eines auslaufenden Leasingvertrages zurückgegeben werden müssen, die einzige Möglichkeit diese im Gebrauchsfähigen Zustand an den Leasinggeber zurückzugeben. Hierbei ist jedoch geeignete Spezialsoftware zur
ordnungsgemäßen und sicheren Löschung von Cluster-Systemen notwendig, welche nicht überall erhältlich und kostengünstig ist. Auch ist für die ordnungsgemäße Bedienung der Software erhebliches  Know-how erforderlich, denn die Löschung eines Clustersystems kann sehr heikel werden. – Hier sind eindeutig Spezialisten gefragt!

 

Leasingablauf – IT-Anlagen Rückführung




Ein Unternehmen muss seine IT-Server-Anlage an den Leasinggeber nach Beendigung der Leasinglaufzeit zurückgeben. Wir sprechen hier nicht von ein paar Festplatten mit Windows-System, nein in der Regel handelt es sich hierbei um Storage Cluster Systeme mit mehreren Hundert oder Tausend Festplatten im Array. Wenn jetzt das System noch eine AS400 oder ein SUN SPARC System ist, kommt man mit herkömmlicher Software zur Löschtechnik, oder auf Ebene der Systemkonsole nicht weit.

Hierbei ist eindeutig der Spezialist gefragt, welcher:
  • über vorhandene Spezial-Softwaretechnologie verfügt.
  • über fundiertes Fachwissen der jeweiligen Betriebssysteme verfügt.
  • notfalls programmiertechnisch in den Prozess eingreifen oder diesen dadurch steuern kann.
  • das Projekt zeitgenau planen und sicher durchführen kann.
  • die Durchführung auch gleichzeitig zertifizieren kann (vereidigter Sachverständiger).
  • den Kunden über alle Risiken und Vor- und Nachteile der Datenlöschung im Vorfeld informiert.

 

Was passiert wenn die Geräte an den Leasinggeber zurückzuführen sind?

Über die Rückgabe der Gerätschaften und Anlagen mit der Bedingung: „die Festplatten vor Rückgabe wieder ordnungsgemäß zu löschen“ wird sich eigentlich bei Abschluss eines Leasingvertrages keinerlei Gedanken gemacht. Erst wenn der Termin der Rückgabe immer näher rückt, beschäftigt man sich mit dem Thema. Jetzt stellt man aber fest, dass man die Festplatten nicht so einfach gelöscht bekommt,



 

da es sich um ein komplexes Cluster-System mit fast 1.000 Stk. Festplatten handelt und hierbei Spezialisten benötigt werden! – Aber diese sind rar oder können in diesem Spezialfall nicht tätig werden, da die Aufgabe einfach zu komplex ist. Was tun?

 

Sich 1.000 Stk. Ersatzfestplatten besorgen und diese dem Leasinggeber einzubauen?

Bei FC-SCSI Festplatten mit der Stückzahl ein recht kostspieliges Unterfangen, falls es überhaupt noch genügend Festplatten dieses Types auf dem freien Markt gibt!

Und was stellen Sie nun mit den 1.000 Stk. Festplatten an, welche Sie aus der Original-Anlage ausgebaut haben? – Verkaufen, Lagern oder Vernichten?
Warum kommen Sie sich nicht gleich zum Spezialisten, welcher sich mit der sicheren Löschung von Festplatten-Datenträgern, speziell bei Leasingrückläufer auskennt!
– Verkaufen:

Auch hierbei müssen Sie die Daten von den Festplatten sicher löschen. Und hierbei fallen bei der Stückzahl ebenfalls nicht gerade mindere Kosten an!

– Lagern:

Wer genügend Platz und sich es kostentechnisch leisten kann! – Warum nicht! Aber die Daten sind immer noch vorhanden!

– Vernichten:

Hierbei kommt die physikalische Datenvernichtung in Betracht. Die Datenträger werden mechanisch geschreddert oder einem Degausser (Entmagnetisierer) zugeführt. Die Festplatten-Datenträger sind danach nicht mehr einsetzbar und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Auch hierbei fallen bei der Stückzahl ebenfalls nicht gerade mindere Kosten an!